Widerrufsbelehrung
Stand 15.02.2024
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts im Falle eines Dienstleistungsvertrags für Privatkunden
Widerrufsbelehrung
Ausnahme vom Widerrufsrecht
Wenn Sie unsere Beratungsdienstleistungen zu rein privaten Zwecken und in keinem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen, fallen diese Beratungen unter „Freizeitdienstleistungen“, die gemäß § 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG vom Widerrufsrecht ausgenommen sind.
Andernfalls steht Ihnen das Widerrufsrecht zu, welches wir hier genauer beschreiben:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses;
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
widmann wirkt Inh. Nicola Christ-Widmann e.U.
Antonsgasse 12, 2500 Baden bei Wien
+43 676 930 40 50,
mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.